Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1. Preise

Die Preise gelten in EURO ab Werk verpackt, Die Preise sind errechnet unter Zugrundelegung der heutigen Materialpreise und Löhne. Sollten diese Faktoren bis zum Liefertage eine Änderung erfahren, so behalten wir uns eine Preisberichtigung vor. Die Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.

2. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto in bar. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns vor, Vorzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen zu berechnen. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen von Zahlungen wegen irgendwelchen, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

3. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrags beizubringen sind, vorliegen. Die Lieferun gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist das Werk verlassen hat oder Versand- bereitschaft gemeldet ist. In Fällen höherer Gewalt oder bei Betriebsstörungen, insbesondere Rohstoff- oder Energiemangel, Maschinen- oder Werkzeugbruch, Transportschwierigkeiten oder sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Umständen, sind wir berechtigt, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.

4. Verpackung

Die Ware wird branchenüblich verpackt und die Verpackung gesondert berechnet. Rückvergütungen nur nach schriftlicher Vereinbarung.

5. Versand

Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung. Mit Verlassen des Werkes gehen sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Bestellers.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller auch dann über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung das Werk verlassen hat oder wenn Versandbereitschaft gemeldet ist.

7. Mängelrüge

Reklamationen wegen Gewicht, Stückzahl, Qualität der Ware müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Lieferungen, deren Anlieferungsort im Ausland liegt.

Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so bleibt es uns vorbehalten, ob wir für fehlerhafte Stücke Ersatz liefern, die Stücke in ordnungsgemäßen Zustand bringen oder den für sie berechneten Preis gutschreiben wollen. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche können nicht übernommen werden. Das Recht der Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Waren vom Besteller bereits be- oder verarbeitet ist. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

8. Patentverletzung

Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung hergestellt und geliefert, so Übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz-und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, zu befreien.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.

9.2. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im  gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.

9.3. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

9.4. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware.

9.5. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet die Abtretung seinem Abnehemer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Das gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung.

Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.

Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwendung.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kamen. Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Kamen

 

Stand 17.01.2017

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